1. Der SCHULZWANG
Jeder junge Mensch muss die Schule mindestens
9 Jahre besuchen. Er hat
täglich die ganze Unterrichtszeit
anwesend zu sein.
2. Die ZWANGSBELEHRUNG
Die SchülerInnen können sich
der Belehrung durch den Lehrer nicht
entziehen
3. Die ZWANGSINDOKTRINATION
Die vorgegebenen Lernziele und Lerninhalte
sind weniger durch
pädagogische als durch staatliche
und Gruppeninteressen vorbestimmt. Die
dienen der Anpassung an die herrschende
Weltanschauung ("Ideologie") und
die dahinter stehende Gruppeninteressen.
4. Der LERNZWANG
Die SchülerInnen sind gezwungen,
diese Weltsichten und Konzepte nicht
einfach kennenzulernen, sondern sie müssen
sie sich durch Lernen
aneignen und so verinnerlichen.
5. Der ARBEITSZWANG
Selbstbestimmung beim Lernen ist durch
die Schule fast völlig
ausgeschlossen. Die Arbeit wird vielmehr
durch die Macht des Lehrers und
die einschlägigen Vorschriften bestimmt.
6. Die ZWANGSPRÜFUNG
Zwangsindoktrination und Zwangslernen
werden durch die Zwangsprüfungen
kontrolliert. Wenn jemand eine Prüfung
verweigert, erhält er ja nicht -
was naheliegen würde - KEINE Note,
sondern vielmehr eine Bestrafung
durch ein disqualifizierendes "ungenügend".
7. Die ZWANGSRUHIGSTELLUNG
Die Ruhigstellung des Schülers ist
Vorbedingung dafür, dass die
genannten Zwangsmassnahmen greifen und
ihre Wirkung sich optimal
entfalten können.
Sebastian Braig, Schüler Berlin